Für Mobiltelefone bzw. Funkgeräte benötigen Sie eine Außenantenne.
SEAT hat für Ihr Fahrzeug den Betrieb von Mobiltelefonen und Funkgeräten unter
folgenden Voraussetzungen freigegeben: • Fachgerecht installierte Außenantenne;
• Sendeleistung maximal 10 Watt.
Nur mit einer Außenantenne wird die optimale Sende- und Empfangsleistung der Geräte erzielt.
Wenn Sie ein Mobiltelefon oder ein Funkgerät mit einer Sendeleistung von mehr als 10 Watt benutzen möchten, wenden Sie sich bitte unbedingt an einen Fachbetrieb. Bei diesem Fachbetrieb erfahren Sie, welche technischen Möglichkeiten der Nachrüstung bestehen.
Der Einbau von Mobiltelefonen und Funkgeräten sollte von einem Fachbetrieb, z.B. Ihrem SEAT-Betrieb, durchgeführt werden.
ACHTUNG!
• Widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit in erster Linie dem Autofahren – Unfallgefahr durch
Ablenkung des Fahrers.
• Montieren Sie Telefonhalterungen nicht auf einer Airbag-Abdeckung oder im Wirkungsbereich
eines Airbags – erhöhte Verletzungsgefahr bei Unfall mit Airbagauslösung.
• Wenn Sie Mobiltelefone oder Funkgeräte ohne Außenantenne betreiben, können im
Fahrzeug die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung überschritten werden. Das
gilt auch bei einer nicht ordnungsgemäß installierten Außenantenne.
Vorsicht!
Wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht eingehalten werden, können Funktionsstörungen
an der Fahrzeugelektronik auftreten. Die häufigsten Fehlerursachen sind:
• Fehlen einer Außenantenne;
• falsch installierte Außenantenne;
• Sendeleistung über 10 Watt.
Hinweis
Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Mobiltelefons bzw.
Funkgerätes.
Empfehlungen für Kindersitze
Ein falsch eingebauter Kindersitz beeinträchtigt den Schutz des Kindes bei
einer Kollision.
Schnallen Sie den Sicherheitsgurt bzw.
die Gurte des Kindersitzes so fest, dass möglichst wenig Spielraum zwischen dem
Körper des Kindes und dem Gurt besteht, und zwar auch auf kurzen Str ...
Parken in einer Notfallsituation
Parken in einer Notfallsituation
Schalten Sie die Warnblinkanlage immer ein, wenn Sie das Fahrzeug in einer
Notsituation anhalten.
Falls durch das Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden,
muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage b ...